35.5.1.Nr.7
§ 886 ABGB
§ 4 Abs. 1 SigG
§ 42 Abs. 2 NÖ SpitalsärzteG
§ 44 Abs. 1 Z. 1 NÖ SpitalsärzteG
1. Ein Arbeitnehmer muss sich den Empfang eines Schreibens, das an der dem Arbeitgeber bekanntgegebenen Adresse zugestellt wurde, auch dann zurechnen lassen, wenn er dort nicht mehr wohnhaft ist, aber den Wohnsitzwechsel seinem Arbeitgeber nicht gemeldet hat.

