35.4.2.Nr.12
§ 1162b ABGB
§ 29 Abs. 1 AngG
§ 14 KollV Seilbahnen-Bedienstete
§ 25 IO
§ 1 Abs. 2 IESG
1. Bei Austritt nach § 25 IO steht dem Arbeitnehmer genauso wie bei einem vom Arbeitgeber verschuldeten Austritt nach § 29 Abs. 1 AngG bzw. § 1162b ABGB ein Schadenersatzanspruch zu.

