35.4.2.Nr.11
§ 1159 Abs. 2 ABGB
§ 53 Abs. 6 ArbVG
Pkt. 21 lit. a Arbeiter-KollV Gastronomie und Hotellerie idF vor 1.11.2024
1. Die Zulässigkeit einer kollektivvertraglichen Verkürzung der Kündigungsfrist hängt davon ab, ob es sich um eine Branche handelt, in der tatsächlich Saisonbetriebe überwiegen.

