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Saisonbranchenausnahme Beweislast für die Ausnahme? - OGH 19.9.2024, 9 ObA 57/24h

74. LfgFebruar 2025

35.4.1.Nr.9

§ 1159 Abs. 2 und 4 jeweils letzter Satz ABGB
§ 20 Abs. 3 AngG
§ 2 Abs. 2 ArbVG
§ 11 Abs. 1 ArbVG
§ 53 Abs. 6 ArbVG
§ 43 Abs. 1 ASGG
Pkt. 21 lit a Koll Arbeiter Gastronomie und Hotellerie

1. Zur Saisonbetriebsbranchen-Ausnahme stellt sich nicht die Frage, ob ein konkreter Sachverhalt die Voraussetzungen einer bestimmten Norm erfüllt, sondern ob eine bestimmte Norm selbst rechtswirksam ist.

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