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Auch unter 14 Tagen? - OGH 7.7.2004, 9 ObA 25/04y

13. LfgOktober 2004

35.4.2.Nr.1

§ 77 GewO 1859
§ 1159b ABGB
§ 1164 ABGB
Art. XIII Z 69 Arbeiter-KollV Bäckereien

1. Die dispositive 14-tägige Kündigungsfrist des § 77 GewO 1859 ist auch seit der Novellierung des § 1164 ABGB durch das ARÄG 2000 durch besondere Kündigungsfristen in Arbeiter-Kollektivverträgen verdrängt.

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