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Mindeststundenausmaß Angestellte - Was gilt bei fehlender Ausmaßvereinbarung? - OGH 24.10.2011, 8 ObS 5/11k

37. LfgOktober 2012

35.4.1.Nr.1

§ 6 Abs. 1 AngG
§ 20 Abs. 1 AngG
§ 19d Abs. 2 AZG
§ 1153 ABGB
§ 1159b ABGB

1. Fehlt die nach § 19d Abs. 2 AZG gebotene Vereinbarung des Ausmaßes einer Teilzeitbeschäftigung, sind gemäß § 6 AngG und § 1153 ABGB die nach „Art und Umfang“ den Umständen angemessenen Dienste zu leisten.

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