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Kündigung nach Fristablauf ohne Stellungnahme - OGH 20.8.2008, 9 ObA 109/08g

26. LfgFebruar 2009

35.3.7.Nr.2

§ 105 Abs. 1, 2 und 3 Z 2 lit. a ArbVG

1. Eine Eventualkündigung ist nach stRsp zulässig.

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