35.3.3.Nr.11
§ 105 Abs. 1 und 6 ArbVG
1. Die Stellungnahme des BR ist an keine bestimmte Form gebunden und gegenüber dem Betriebsinhaber abzugeben.
35.3.3.Nr.11
§ 105 Abs. 1 und 6 ArbVG
1. Die Stellungnahme des BR ist an keine bestimmte Form gebunden und gegenüber dem Betriebsinhaber abzugeben.
