35.3.3.Nr.10
§ 68 Abs. 4 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Der Betriebsinhaber ist weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die interne Willensbildung des Betriebsrats anzustellen.
35.3.3.Nr.10
§ 68 Abs. 4 ArbVG
§ 71 ArbVG
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Der Betriebsinhaber ist weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die interne Willensbildung des Betriebsrats anzustellen.
