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Vertrauen in die Stellungnahme des Betriebsrats Spätere Änderung durch den Vorsitzenden - OGH 15.9.2004, 9 ObA 8/04y

14. LfgFebruar 2005

35.3.3.Nr.4

§ 71 ArbVG
§ 105 Abs. 2 zweiter Satz ArbVG

1. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet, Untersuchungen über die innere Willensbildung des Betriebsrates anzustellen.

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