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Auslegungserfordernisse Unklares „Ausspruchs“schreiben mit Allonge - OGH 7.2.2008, 9 ObA 150/07k

24. LfgJuni 2008

35.3.1.Nr.6

§ 105 Abs. 1 und 4 ArbVG

1. Verständigungen von einer beabsichtigten Kündigung sind als empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Betriebsrat als Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte und der erkennbaren Umstände des Einzelfalls verstehen muss.

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