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Teilkündigungen: Zusatzfunktion Flottenchef - OGH 31.8.2005, 9 ObA 119/05y

17. LfgFebruar 2006

35.3.1.Nr.5

§ 101 ArbVG
§ 105 Abs. 1 und 2 ArbVG

1. Eine bestimmte Arbeitsleistung, die im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zusätzlich vereinbart wird, kann für sich allein aufgekündigt werden, wenn sie gegenüber den anderen Vertragsverpflichtungen eine gewisse Eigenständigkeit aufweist und auch gesondert entlohnt wird.

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