35.2.1.Nr.3
§ 45a Abs. 1 Z 1, Abs. 5 Z 1 AMFG
1. Bei Arbeitsvertragsübernahmen (bezüglich anderer Arbeitnehmer als des Gekündigten) handelt es sich rechtlich nicht um (einvernehmliche) Arbeitsvertragsauflösungen iSd § 45a Abs. 1 AMFG.
35.2.1.Nr.3
§ 45a Abs. 1 Z 1, Abs. 5 Z 1 AMFG
1. Bei Arbeitsvertragsübernahmen (bezüglich anderer Arbeitnehmer als des Gekündigten) handelt es sich rechtlich nicht um (einvernehmliche) Arbeitsvertragsauflösungen iSd § 45a Abs. 1 AMFG.
