35.2.1.Nr.4
§ 45a Abs. 1 Z. 2, Abs. 2, Abs. 5 Z. 1 AMFG
Art. 2, Art. 3 Massenentlassungs-RL 98/59/EG
1. Die Absicht zur schwellenwertüberschreitenden Beendigung der Dienstverhältnisse von (im Anlassfall sieben) Mitarbeitern innerhalb von 30 Tagen ist schon mit den (im Anlassfall zwischen 30.10.2013 und Anfang November 2013) unterbreiteten einvernehmlichen Angeboten auszumachen.

