35.1.3.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 105 Abs. 1, 2, 3 und 7 ArbVG
1. Eine während eines schwebenden Verfahrens über eine Anfechtung nach § 105 ArbVG ausgesprochene „Eventual“-Kündigung ist nicht generell unzulässig und kann daher wirksam sein.
35.1.3.Nr.2
§ 879 ABGB
§ 105 Abs. 1, 2, 3 und 7 ArbVG
1. Eine während eines schwebenden Verfahrens über eine Anfechtung nach § 105 ArbVG ausgesprochene „Eventual“-Kündigung ist nicht generell unzulässig und kann daher wirksam sein.
