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Neuerliche Kündigung nach Kündigungsanfechtung - OGH 23.4.2003, 9 ObA 253/02z

10. LfgOktober 2003

35.1.3.Nr.2

§ 879 ABGB
§ 105 Abs. 1, 2, 3 und 7 ArbVG

1. Eine während eines schwebenden Verfahrens über eine Anfechtung nach § 105 ArbVG ausgesprochene „Eventual“-Kündigung ist nicht generell unzulässig und kann daher wirksam sein.

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