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Neuerliche Kündigung nach unwirksamer angefochtener Kündigung - OGH 13.10.2004, 9 ObA 89/04h

14. LfgFebruar 2005

35.1.3.Nr.3

§ 105 Abs. 4 zweiter bis vierter Satz ArbVG
§ 107 ArbVG

1. Eine Eventualkündigung ist grundsätzlich zulässig.

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