35.1.1.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG
1. Der Auslegung von Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung kommt keine erhebliche Bedeutung zu, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist.
35.1.1.Nr.6
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 105 Abs. 3 Z. 2 lit. a ArbVG
1. Der Auslegung von Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung kommt keine erhebliche Bedeutung zu, wenn die Auslegung der fraglichen Bestimmung klar und eindeutig ist.
