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Missachtung der Zeichnungsvorschriften - OGH 30.5.2017, 8 ObA 1/17f

52. LfgOktober 2017

35.1.1.Nr.5

§ 72 AktG

1. Die Kündigung eines Dienstverhältnisses ist grundsätzlich formfrei, außer es wurde ein Schriftformvorbehalt für die Wirksamkeit einer Kündigung vereinbart oder das Verfahren ergibt einen Hinweis auf ein solches Formerfordernis.

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