35.1.1.Nr.4
§ 15 UGB
§ 1016 ff ABGB
1. Der Dienstnehmer darf für den Fall, dass der Geschäftsführer mit einem Kündigungsverzicht seine interne Befugnis überschritten haben sollte, grundsätzlich auf den Firmenbuchstand der Dienstgeberin und damit auf dessen Vertretungsmacht vertrauen, wenn weder bewusstes Zusammenwirken des Dienstnehmers mit dem Geschäftsführer noch ein vom Wissen des Dienstnehmers getragenes pflichtwidriges Handeln des Geschäftsführers feststellbar ist.

