35.1.1.Nr.3
§ 16 Z 2 und 5 lit. a FBV ORF
§ 253 ASVG
§ 253b ASVG
§ 607 Abs. 10 ASVG
§ 4 Abs. 2 APG
1. Bindet eine zum Einzelvertragsbestandteil gewordene freie Betriebsvereinbarung die Kündigung bei Kündigungsterminen nach dem vollendeten 60. Lebensjahr und Vorliegens eines Anspruchs auf Alterspension bzw. vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer nicht mehr an die sonst vereinbarte vorherige Kommissionszustimmung, gilt dies auch für den Fall einer Korridorpension.

