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Kündbarkeit trotz betriebsvereinbartem Kündigungsverbot bei Widerspruch des Betriebsrats - OGH 24.2.2000, 8 ObA 338/99k

1. LfgNovember 2000

35.1.1.Nr.1

§ 105 Abs. 3 vierter Satz und Abs. 4 ArbVG

1. Eine Betriebsvereinbarung, wonach bei ausdrücklichem Widerspruch des Betriebsrats eine Kündigung nicht ausgesprochen wird, ist eine unzulässige Erweiterung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrates gegenüber der Regelung des § 105 ArbVG und absolut unwirksam.

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