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Bei Drohung schon untergegangenes Entlassungsrecht? - OGH 28.1.2009, 9 ObA 183/08i

27. LfgJuni 2009

34.2.3.Nr.6

§ 870 ABGB

1. Die Ankündigung der Entlassung stellt keine rechtswidrige Drohung dar, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Androhung plausible und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.

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