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Finanzinterne Datenabfragen und Interventionen Selbstkündigung nach zulässiger Entlassungsandrohung? - OGH 15.2.2024, 8 ObA 72/23f

72. LfgJuni 2024

34.2.3.Nr.7

§ 870 ABGB
§ 5 Abs. 1 VBG
§ 34 Abs. 2 lit. b VBG
§ 43 BDG
§ 47 BDG
§ 76 Abs. 1 lit. a und c BAO

1. Nach § 34 Abs. 2 lit. b VBG liegt ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Auflösung (Entlassung) vor, „wenn der Vertragsbedienstete sich einer besonders schweren Verletzung der Dienstpflichten oder einer Handlung oder einer Unterlassung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt …„.

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