vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH 25.11.1998, 9 ObA 236/98s

1. LfgJuni 2000

34.2.3.Nr.1

§ 870 ABGB

1. Die Selbstkündigung eines Arbeitnehmers ist mangels rechtswidriger Drohung im Sinne des § 870 ABGB gültig, wenn sie zwar unter der Ankündigung des Arbeitgebers erfolgte, ihm die Entlassung zu „ersparen“, wenn er die Selbstkündigung unterschreibe, für den Arbeitgeber jedoch ein plausibler Grund bestand, von seinem Entlassungsrecht auszugehen, er dem Arbeitnehmer nach Androhung der Entlassung faktisch einen Tag Überlegungsfrist einräumt und ihm vor Aushändigung des Entlassungsschreiben ausdrücklich nochmals eine einstündige Überlegungsfrist gewährt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!