34.1.3.Nr.5
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 3 ArbVG
Punkt 61.4 KollV Bord
1. Die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall ist ebenso wie die Beurteilung der Schlüssigkeit eines Erklärungsverhaltens vom OGH nicht zu überprüfen.
34.1.3.Nr.5
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 20 Abs. 4 AngG
§ 3 ArbVG
Punkt 61.4 KollV Bord
1. Die Auslegung von Willenserklärungen im Einzelfall ist ebenso wie die Beurteilung der Schlüssigkeit eines Erklärungsverhaltens vom OGH nicht zu überprüfen.
