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Auslegung der Erklärung „Ich kündige sowieso“ - OGH 24.6.2016, 9 ObA 74/16x

49. LfgOktober 2016

34.1.3.Nr.4

§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 20 Abs. 4 AngG

1. Zur Kündigung des Dienstverhältnisses genügt jede Äußerung, aus der für den Vertragspartner deutlich, bestimmt und in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise die Absicht der Erklärenden zu erkennen ist, das Dienstverhältnis mit Ablauf einer bestimmten Frist zu beenden.

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