34.1.3.Nr.1
§ 1158 Abs. 4 ABGB
1. Sagt ein Arbeitnehmer zur im Büro mitarbeitenden Gattin des Arbeitgebers „Ich kann nicht mehr“, „Ich kann mit den Leuten nicht mehr zusammenarbeiten“, „Ich muss kündigen“ und liegen im Zusammenhang mit den übrigen Äußerungen keine ins Gewicht fallenden Hinweise auf eine bloße Absichtserklärung vor, ist die Beurteilung als Kündigung gut vertretbar, zumal dann, wenn der Arbeitnehmer sich in der Folge krank meldet und nicht zur Arbeit erscheint.

