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Bestätigung über Nachfrage - OGH 24.9.2004, 8 ObA 94/04p

14. LfgFebruar 2005

34.1.3.Nr.2

§ 1158 Abs. 4
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Ob getätigte Äußerungen als Arbeitnehmerkündigung oder nur als bloße Kündigungsabsicht zu werten sind, hängt von sämtlichen Umständen des Einzelfalls ab.

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