33.4.1.Nr.4
§ 19 Abs. 2 AngG
§ 30 AngG
1. Ist eine Probezeit vereinbart, ist nach stRsp der Rücktritt vom Dienstvertrag auch ohne die Voraussetzungen des § 30 AngG zulässig, weil ja auch nach Dienstantritt im Probemonat eine jederzeitige sofortige Auflösung für beide Vertragsparteien möglich ist.

