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Schriftform bei Lehrlingen - „schlichtes“ SMS? - OGH 7.2.2008, 9 ObA 96/07v

24. LfgJuni 2008

33.4.1.Nr.3

§ 12 Abs. 7 BAG
§ 15 Abs. 1, 2 und 5 BAG
§ 886 ABGB

1. Die Probezeitauflösung bedarf nach § 15 Abs. 2 BAG - wie alle anderen Auflösungsformen des § 15 BAG - zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

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