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Auflösung vor Arbeitsantritt wegen gefährlicher Sportart und Unterhaltslohnpfändung - OGH 2.10.2002, 9 ObA 211/02y

8. LfgFebruar 2003

33.4.1.Nr.1

§ 19 Abs. 2 AngG
§ 31 AngG

1. Ein Probedienstverhältnis kann grundsätzlich bereits vor seiner Effektuierung (durch Antritt) durch einseitige Erklärung ohne weitere Rechtsfolgen aufgelöst werden.

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