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Auflösungsmöglichkeit besonderer Art Bedeutung des Motivs? - OGH 30.9.2025, 8 ObA 41/25z

77. LfgFebruar 2026

33.3.5.Nr.4

§ 1158 Abs. 2 1. Fall ABGB
§ 105 Abs. 3 Z 1 lit. i ArbVG

1. Ein auf Probe vereinbartes Dienstverhältnis kann gemäß § 1158 Abs. 2 1. Fall ABGB während des ersten Monates von beiden Teilen jederzeit gelöst werden.

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