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Gesetzliche Verlängerung bei bereits laufenden Probezeiten - OGH 5.9.2001, 9 ObA 186/01w

5. LfgFebruar 2002

33.2.2.Nr.1

§ 15 Abs. 1 BAG
§ 18 Abs. 1 BAG

1. Die Rechtswirkungen des § 15 BAG im Zusammenhang mit der Probezeit sind anders, als die Rechtswirkungen des § 18 Abs. 1 BAG, der den Lehrberechtigten zum Vertragsabschluss für die Dauer der Behaltezeit verpflichtet.

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