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Probezeit bei Arbeitskräfteüberlassung auch noch bei drittem Dienstverhältnis? Rechtsmissbrauch? - OGH 27.9.2023, 9 ObA 64/23m

71. LfgFebruar 2024

33.2.1.Nr.7

§ 879 ABGB
§ 1158 Abs.2 ABGB
Art. IV Z 1 KVAÜ ArbeiterInnen der Arbeitskräfteüberlassung

1. Art. IV Z 1 KVAÜ, nach dem der erste Monat als Probemonat gilt, ist so auszulegen, dass eine Probezeit mangels Einschränkung auf ein „erstes“ Arbeitsverhältnis auch bei jedem neuen Arbeitsverhältnis zum Tragen kommt.

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