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Eishockeyprofi - Einseitige Try-Out-Vereinbarung für 2 Monate vollnichtig? - OGH 29.1.2014, 9 ObA 118/13p

42. LfgJuni 2014

33.2.1.Nr.6

§ 879 ABGB
§ 1158 Abs. 2 ABGB
§ 19 Abs. 2 AngG
§ 40 AngG

1. Der Zweck eines Probearbeitsverhältnisses liegt darin, dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich von der Eignung des Arbeitnehmers für die zugedachte Stelle zu überzeugen, bevor er ihn endgültig in den Dienst nimmt; umgekehrt soll auch der Arbeitnehmer Gelegenheit haben, die Verhältnisse im Betrieb kennen zu lernen.

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