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Vereinbarung für Dienstverhältnis bei Wiedereinstellungszusage im Arbeitnehmerinteresse - OGH 22.08.2012, 9 ObA 68/12h

38. LfgFebruar 2013

33.2.1.Nr.5

§ 19 Abs. 2 AngG
§ 879 ABGB

1. Selbst dann, wenn zwischen den Parteien vorher bereits ein Dienstverhältnis bestanden hat, steht es ihnen grundsätzlich frei, zu Beginn eine volle neue Probezeit zu vereinbaren, sofern unter den gegebenen Umständen keine Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften zu befürchten ist.

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