33.2.1.Nr.2
§ 1158 Abs. 2 ABGB
Art. 17 lit. a KollV Arbeiter Gastgewerbe
§ 2b Abs. 1 AVRAG
1. Auch im befristeten Arbeitsverhältnis ist nach dem KollV Gastgewerbe die Vereinbarung einer Probezeit zulässig.
33.2.1.Nr.2
§ 1158 Abs. 2 ABGB
Art. 17 lit. a KollV Arbeiter Gastgewerbe
§ 2b Abs. 1 AVRAG
1. Auch im befristeten Arbeitsverhältnis ist nach dem KollV Gastgewerbe die Vereinbarung einer Probezeit zulässig.
