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Automatische Probezeit bei KVAÜ Bei jedem neuen Arbeitsverhältnis Nach Selbstkündigung kein Rechtsmissbrauch, auch nicht bei Überlassung an denselben Beschäftiger - OGH 28.7.2021, 9 ObA 68/21x

64. LfgOktober 2021

33.1.2.Nr.5

Art. IV Z 1 KVAÜ
§ 11 Abs. 4 AÜG

1. Beim Arbeiter-KollV Arbeitskräfteüberlassung, wonach der erste Monat als Probemonat gilt, kommt mangels Einschränkung auf ein „erstes“ Arbeitsverhältnis eine Probezeit auch bei jedem neuen Arbeitsverhältnis zum Tragen.

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