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Probezeitermächtigung bis zu 1 Monat und jederzeitige Kündigung in ersten vier Wochen? - OGH 24.7.2013, 9 ObA 72/13y

41. LfgFebruar 2014

33.1.2.Nr.3

§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 1158 Abs. 2 ABGB
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 2 Z 2 lit. a Arbeiter-KollV Fleischer
§ 18 Z 1 Arbeiter-KollV Fleischer
§ 10 Abs. 2 MSchG

1. Die Wendung „bis höchstens ein Monat“ in der Probezeitregelung des § 2 Abs. 2 lit. a Fleischer-Kollektivvertrag meint nicht die bloß vierwöchige Zeitspanne, für welche § 18 Z 1 die jederzeitige Kündigung vorsieht.

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