33.1.2.Nr.2
§ 19 Abs. 2 AngG
Kollektivvertrag Handelsangestellte
§ 863 ABGB
§ 879 ABGB
§ 914 ABGB
1. Sieht der Kollektivvertrag den ersten Monat als (automatischen) Probemonat im Wege einer Fiktion („gilt“) nur für den Fall vor, dass keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann eine solche abweichende Vereinbarung nicht nur ausdrücklich, sondern auch schlüssig getroffen werden bzw. sich aus ergänzender Vertragsauslegung ergeben.

