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Entlassungsandrohung wegen ehrverletzender - Unterstellung fremdenfeindlicher Haltung am schwarzen Brett - OGH 23.3.2018, 8 ObA 41/17p

55. LfgOktober 2018

32.2.6.Nr.16

§ 82 lit. g GewO 1859
§ 870 ABGB
§ 879 ABGB

1. Ehrverletzungen sind alle Handlungen und Äußerungen, die geeignet sind, das Ansehen und die soziale Wertschätzung des Betroffenen durch Geringschätzung, Vorwurf einer niedrigen Gesinnung, üble Nachrede, Verspottung oder Beschimpfung herabzusetzen und auf diese Weise das Ehrgefühl des Betroffenen, wenn er davon erfährt, zu verletzen.

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