32.2.6.Nr.15
§ 870 ABGB
1. Schließt der Dienstnehmer unter dem Eindruck der Ankündigung des Dienstgebers, ihn zu entlassen, eine Auflösungsvereinbarung, so kommt es für die Frage ungerechtfertigter Druckausübung zum Abschluss einer Auflösungsvereinbarung darauf an, ob für den Dienstgeber zum Zeitpunkt der Androhung der Entlassung plausibel und objektiv ausreichende Gründe für deren Ausspruch gegeben waren.

