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Verlangen einer Beratung mit Betriebsrat? - OGH 29.1.2015, 9 ObA 137/14h

45. LfgJuni 2015

32.2.6.Nr.12

§ 104a Abs. 1 ArbVG

1. Um den Eintritt der zweitägigen Sperrfrist zu bewirken, muss der Arbeitnehmer nach völlig einhelliger Auffassung gegenüber dem Betriebsinhaber die Beratung mit dem Betriebsrat „verlangen“.

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