32.2.6.Nr.11
§ 870 ABGB
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 1162 ABGB
§ 25 AngG
§ 27 Z 1 3. Fall AngG
1. Willigt ein Arbeitnehmer unter dem Eindruck einer bereits ausgesprochenen Entlassung in eine unmittelbar danach angebotene Auflösungsvereinbarung ein, so kommt es für die Redlichkeit des Arbeitgebers darauf an, ob für ihn zu diesem Zeitpunkt plausible und objektiv ausreichende Gründe für einen Entlassungsausspruch gegeben waren.

