32.2.6.Nr.9
§ 870 ABGB
§ 879 ABGB
1. Ob die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses sittenwidrig iSd § 879 ABGB ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
32.2.6.Nr.9
§ 870 ABGB
§ 879 ABGB
1. Ob die einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses sittenwidrig iSd § 879 ABGB ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
