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Vorherige Beratung mit dem Betriebsrat? Ankündigung sonstiger Arbeitgeberkündigung? - OGH 28.11.2007, 9 ObA 157/07i

23. LfgMärz 2008

32.2.6.Nr.7

§ 104a ArbVG
§ 870 ABGB
§ 871 ABGB

1. Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer vor einer einvernehmlichen Auflösung nicht darüber aufklären, dass die vorherige Beratung mit dem Betriebsrat verlangt werden kann.

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