32.2.6.Nr.6
§ 870 ABGB
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Die Anwendung der OGH-Rsp, unter welchen Voraussetzungen die Drohung mit einem Übel bei der angestrebten Beendigung widerrechtlich ist, auf den konkreten Einzelfall ist keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs. 1 ZPO.

