32.2.6.Nr.5
§ 871 Abs. 1 ABGB
§ 915 ABGB
§ 1380 ABGB
§ 1385 ABGB
1. Die Wissenserklärung allein löst nur in bestimmten Konstellationen Rechtsfolgen aus, bewirkt aber regelmäßig als solche nicht den Abschluss des Rechtsgeschäftes, über das sie bloß Mitteilung macht.

