32.2.6.Nr.4
§ 871 ABGB
1. Ficht ein Arbeitnehmer sein Anbot zur einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses wegen arbeitgeberseitig veranlassten Irrtums an, ist dessen Erheblichkeit zu verneinen, wenn er den Irrtum auf den unberechtigten Vorwurf eines „sexuellen Übergriffes“ gegenüber einer Mitarbeiterin seitens des Dienstgebervertreters stützt, hätte er doch einen - unrichtigen - Vorwurf entkräften können.

