32.2.2.Nr.8
§ 3 Abs. 4 MSchG
§ 10 Abs. 2 MSchG
§ 10a Abs. 1 MSchG
1. Bei einvernehmlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem Zeitpunkt, in dem die Arbeitnehmerin zwar schon schwanger ist, aber davon noch keine Kenntnis hat, liegt eine ungewollte Regelungslücke vor.

